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„Staatsverschuldung“ - wirklich STAATS – VERSCHULDUNG?


Wenn von Staatsverschuldung die Rede ist, sind regelmäßig die Verbindlichkeiten des sog. Fiskus gemeint, also die Verbindlichkeiten eines bestimmten Teils des Staates, die dem Staat insgesamt zugerechnet werden.


Verschuldung?


Dass es überhaupt einen Fiskus gibt, also eine spezielle Agentur des Staates, über den die staatlichen Zahlungsströme abgewickelt und verbucht werden, ist eine Notwendigkeit, die sich unmittelbar aus der Einführung eines Geldsystems ergibt.


Für die Einführung eines Geldsystems reicht es nämlich offensichtlich nicht aus, „Geldscheine“ zu drucken und diese z.B. per Helikopterabwurf an die Bevölkerung zu verteilen. Vielmehr bedarf es irgendeines Mechanismus, damit aus diesen Scheinen tatsächlich „Geld“ wird.


Um es an dieser Stelle kurz zu machen, ist „Geld“ ein System, das sowohl die Einführung von Geldschulden als auch die bedingte Bereitstellung von Geldzeichen zur Begleichung  dieser Schulden voraussetzt.


Das eine erledigt der Staat durch Festsetzung von Steuern, das andere durch die Herausgabe (Emission) von Geld.


Damit Schulden und Geld miteinander in Kommunikation treten können, schließt der Fiskus mit den Bürgern zum Zwecke der öffentlichen Versorgung private Kauf- und Dienstleistungsverträge, die er mit dem ihm durch den Staat bereitgestellten Geld bezahlt. Die Bürger untereinander schließen ebenfalls Verträge und am Ende fließen aus dem unter den Bürgern in Umlauf befindlichen Geld Steuern (Geld zur Begleichung von Steuerschulden) wieder an den Fiskus zurück.

Für den Fiskus sind also folgende Geldströme zu verzeichnen:


Staat à Fiskus

Fiskus à Bürger

Bürger à Fiskus


Damit die Wirtschaftsaktivität der Bürger nicht Jahr für Jahr durch Steuerzahlungen vollständig abgewürgt oder Wirtschaftswachstum durch absolute Geldknappheit unterbunden wird, muss der Staat dem Fiskus regelmäßig mehr Geld zur Verfügung stellen und dieser regelmäßig mehr Geld ausgeben, als die Bürger an Steuern an den Fiskus zurückzahlen.


An diesem Prinzip ändert sich im Laufe der Zeit auch nicht dadurch etwas, dass der Staat die Bereitstellung von Geld an den Fiskus seiner Zentralbank oder sogar Geschäftsbanken überträgt, die sich ihrerseits wiederum bei der Zentralbank mit den notwendigen finanziellen Mitteln versorgen (Eurozone).


So kommt es, dass der Fiskus mit dem Start des Geldsystems Jahr für Jahr mehr sogenannte „Schulden“ (Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen) anhäuft.

Fiskus = Staat?


Der Begriff der STAATSverschuldung ist aber selbst dann undramatisch, wenn man von der besonderen Rolle des Fiskus als „Ausgeber“ des (Her-)Ausgebers (Emittenten) absieht und die „Verschuldung“ des Fiskus mit der Verschuldung eines privaten Haushalts (der keine unmittelbare Verbindung zum Emittenten hat) gleichsetzt.


Wie nämlich das Beispiel des privaten Hausbaus zeigt, ist Verschuldung an sich überhaupt kein Problem, solange der Private den Kredit nicht einfach folgenlos verpulvert, sondern dafür z.B. eine Immobilie errichtet.


Die Vermögensbilanz (von bilancia, ital.: die Waage) des Privathaushalts, der ein kreditfinanziertes Eigenheim errichtet, ist nämlich selbst bei einem sechsstelligen Kreditbetrag, den er kurzfristig unmöglich zurückzahlen kann, alleine dadurch ausgeglichen, dass der Kreditbetrag in die Errichtung  des Eigenheims geflossen ist, das jetzt sein Eigentum ist.


Unterstellte man hingegen, dass das mit dem Kredit errichtete Eigenheim nicht zum Vermögen des Privathaushalts gehört, müsste jeder Privathaushalt, der einen langfristigen Immobilienkredit aufnimmt – unterstellt er wäre bilanzierungspflichtig - sofort wegen akuter Überschuldung Insolvenz anmelden.


Betrachtet man die Hysterie, mit der die Verschuldung des Fiskus zur StaatsÜBERSCHULDUNG hochstilisiert wird, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass genau dieses Denkmodell  auf den Staat, repräsentiert durch den Fiskus, übertragen wird.


Erstellt man die Vermögensbilanz des Staates, kann man nämlich auch hier nicht – wie es aber regelmäßig geschieht - einerseits die Verbindlichkeiten des Fiskus in Rechnung stellen, andererseits aber die mit den Verbindlichkeiten errichtete und verwaltete öffentliche Infrastruktur unberücksichtigt lassen.


Man darf mit anderen Worten die Tatsache, dass das staatliche ideelle und materielle Infrastrukturvermögen weder in der Bilanz des Fiskus, weil der Fiskus eine reine Geldagentur des Staates darstellt, noch sonst wo bilanziell verbucht wird, nicht damit verwechseln, dass den „Verbindlichkeiten“ des Fiskus kein staatliches Vermögen gegenüber stünde.


Wie hoch dieses Vermögen zu bewerten wäre, wenn es irgendwo bilanziert würde, ist allerdings tatsächlich schwer zu sagen.


Behelfen wir uns mit der Überlegung, was vom jährlichen Bruttosozialprodukt übrig bliebe und wie und mit welchen Folgen es erzeugt und genutzt werden könnte, wenn es keine staatliche Justiz und Verwaltung gäbe und alle öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrswege- und mittel, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Sportplätze, Schulen und Universitäten für die Benutzung durch die Bürger geschlossen würden.

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