Für die Kenner der Volkswirtschaftslehre wird es wohl immer rätselhaft bleiben, warum die "Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes" keine zeitgemäße Geldtheorie enthält. Man könnte ein bisschen etwas hineininterpretieren in die Allgemeine Theorie, aber es bleibt erstaunlich, dass die klaren Worte aus der ebenfalls von Keynes verfassten Abhandlung "Vom Gelde" (S. 1-2) in der Allgemeinen Theorie keinen Widerhall finden:
Erstes Kapitel. Die Einteilung des Geldes.
/. Geld und Rechnungseinheit.
Wir gehen aus von dem Begriff der Rechnungseinheit, also jener Einheit, in der Schulden, Preise und allgemeine Kaufkraft ausgedrückt werden. Eine Rechnungseinheit tritt in die Erscheinung bei Schulden, also bei V erträgen über die Hinausschiebung von Zahlungen, und bei Preis listen, also bei Offerten zum Abschluß von Verkäufen oder Käufen. Diese Schulden und Preislisten sind abstrakt in dem Sinne, daß sie nur auf die Rechnungseinheit lautend überliefert werden können, und zwar durch mündliche Verabredung oder durch Bucheintragung, sei es nun auf Tontafeln oder auf papiernen Urkunden. Schulden und Preise werden also gewohnheitsgemäß in der Rechnungseinheit ausgedrückt.
Der Charakter des Geldes, jenes Gegenstandes, durch dessen Übergabe Schuldverträge und Preisverträge erfüllt werden und der die Haltung eines Vorrats an allgemeiner Kaufkraft ermöglicht, leitet sich her aus seiner Beziehung zur Rechnungseinheit, da die Schulden und Preise vor her in der letzten ausgedrückt worden sein müssen. Ein Gegenstand, der nur als ein zweckdienliches Mittel des örtlichen Austausches Verwendung findet, mag sich dem Gelde annähern, insofern, als er ein Mittel zur Ansammlung von Kaufkraft darstellen mag. Aber wenn es dabei bleibt, so haben wir uns kaum von dem Zustand des Naturaltausches entfernt. Geld im eigentlichen Sinne des W ortes kann nur in V erbindung m it einer Rechnungseinheit bestehen.
Vielleicht machen wir den Unterschied zwischen dem Gelde und der Rechnungseinheit am deutlichsten sichtbar, wenn wir sagen: Die Rechnungseinheit ist die Beschreibung oder der Titel, das Geld aber das Ding, das dieser Beschreibung entspricht. Wenn nun das gleiche Ding immer der gleichen Beschreibung entspräche, so würde die Unterscheidung ohne praktisches Interesse sein. Wenn sich aber das Ding ändern kann, während die Beschreibung die gleiche bleibt, so kann die Unterscheidung sehr bedeutungsvoll sein. Der Unterschied ist der gleiche wie zwischen dem König von England (wer immer es sein mag) und König Georg. Es ist nicht das gleiche, ob man sich vertraglich verpflichtet, in zehn Jahren eine Menge Goldes gleich dem Gewichte des Königs von England zu zahlen, oder ob man sich verpflichtet, eine Menge Goldes gleich dem individuellen Gewicht König Georgs zu zahlen. Es ist Sache des Staates, zur gegebenen Zeit zu bestimmen, wer König von England ist.
(Seitenumbruch)
Mit dem Hinweis auf Verträge und Offerten haben wir Gesetz und Sitte, durch die beide erzwingbar sind, in die Untersuchung eingeführt, das heißt, wir haben den Staat oder die Gemeinschaft eingeführt. Überdies ist es für Geldverträge besonders charakteristisch, daß der Staat oder die Gemeinschaft nicht nur die Übergabe erzwingen, sondern daß sie auch bestimmen, was übergeben werden muß, damit ein Vertrag, der auf die Rechnungseinheit lautend abgeschlossen ist, nach Gesetz oder Sitte recht mäßig erfüllt ist. Der Staat tritt demnach in erster Linie als die gesetz liche Gewalt auf, die die Zahlung des Gegenstandes erzwingt, der dem Namen oder der Beschreibung in dem Kontrakt entspricht. Er tritt aber mit einer doppelten Kompetenz auf, wenn er außerdem das Recht in Anspruch nim m t, zu entscheiden und zu erklären, welcher Gegenstand dem Namen entspricht und seine Erklärung von Zeit zu Zeit zu ändern, das heißt, wenn er das Recht in Anspruch nimmt, den Sprachgebrauch zu ändern. Dieses Recht wird von allen modernen Staaten in Anspruch genommen und ist zum mindesten während der letzten viertausend Jahre in Anspruch genommen worden. In diesem Stadium der Entwicklungsgeschichte des Geldes ist Knapps Chartalismus, die Lehre, daß das Geld vornehmlich eine Schöpfung des Staates ist, völlig verwirklicht.
In dem Augenblick also, als die Menschen eine Rechnungseinheit an genommen hatten, hat das Zeitalter des Geldes das des Naturaltausches abgelöst. Und das Zeitalter des chartalen oder des staatlichen Geldes war erreicht, als der Staat das Recht in Anspruch nahm, zu bestimmen, welcher Gegenstand als Geld der jeweiligen Rechnungseinheit entsprechen sollte, als er das Recht in Anspruch nahm, nicht nur den Gebrauch der Sprache zu erzwingen, sondern selbst neues Sprachgut zu schaffen. Heute ist das Geld in allen zivilisierten Staaten, darüber kann es keine Meinungsverschiedenheit geben, chartaler Natur.
Es ist anzumerken, daß die Rechnungseinheit kontinuierlich sein muß. Wenn der Name geändert wird, was nicht unbedingt mit einer Änderung des Geldes, das diesem entspricht, zusammenfallen muß, so muß die neue Einheit eindeutig auf die alte bezogen werden. Der Staat wird in der Regel eine Formel verkünden, welche die neue Rechnungseinheit durch die alte definiert. Aber selbst in dem Falle, daß, beim Fehlen einer staat lichen Anordnung, alle Verträge vor einem bestimmten Termin auf der alten und alle Verträge nach einem bestimmten Termin auf der neuen W ährung basieren, kann der Markt nicht um hin, von sich aus eine Parität zwischen den beiden festzusetzen. So kann also der Stammbaum der Rechnungseinheit tatsächlich keinen Bruch in der Kontinuität der Abstammung aufweisen, es sei denn infolge einer Katastrophe, die alle bestehenden Verträge gleichzeitig auslöscht.
Der Chartalismus wiederum wurde von Georg Friedrich Knapp begründet, der seine "Staatliche Theorie des Geldes" bereits 1905 verfasste und heute zu Unrecht in Vergessenheit geraten ist.
Comentários