Unabhängig davon, wie staatliche Geldsysteme in den Nationalstaaten oder auch in Währungsunionen wie der EURO-Zone konkret ausgestaltet sind, beruht jedes staatliche Geldsystem auf demselben Grundmechanismus, den man – von der Ebene des hoheitlichen Staates aus gesehen - in 4 Schritten so darstellen kann:
1. Schritt ist die Erhebung staatlicher Steuern, die für alle Bürger einen unmittelbaren Bedarf für den
Erwerb der staatlichen Währung schaffen. Die Schulden, die der Staat den Bürgern in Form von
Geldsteuern auferlegt, können gegenüber dem Fiskus, der privaten Unterabteilung des Staates, nur
in der staatlichen Währung beglichen werden.
Der 2. Schritt besteht in der Herstellung der staatlichen Währung durch den Staat (z.B. in Form von
Banknoten und Münzen) und in der Bereitstellung dieser Währung an den Fiskus.
Im 3. Schritt erwirbt der Fiskus mit dem bereitgestellten Geld die für die öffentliche Versorgung
(unter anderem in Form von Infrastruktur) notwendigen Güter und Dienstleistungen und bringt
dadurch die Währung, die die Verkäufer für die Zahlung ihrer Steuern (und wiederum ihrer eigene
private Versorgung) benötigen, in Umlauf.
Der 4. Schritt schließlich besteht in der Rückzahlung eines Teils des durch den Fiskus ausgegebenen
Geldes durch Bürger und Wirtschaft an den Fiskus.
Die wichtigste Erkenntnis aus diesem Modell ist die Tatsache, dass die erstmalige Versorgung des Fiskus (und indirekt der Bürger) mit staatlichem Geld notwendigerweise in Form eines vollständigen Vorschusses des Herstellers (dem Staat) erfolgt.
Je mehr Geld sich in der Folgezeit jährlich als Differenz zwischen den Ausgaben des Fiskus und den niedrigeren Rückzahlungen der Bürger bei den Bürgern ansammelt, desto mehr verlagert sich die Versorgung des Fiskus mit staatlichem Geld in einen Nachschuss, mit dem diese jährliche Differenz (die dann Defizit genannt wird) ausgeglichen wird.
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